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   LG Berlin, 09.09.2010 - 7 S 26/10   

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https://dejure.org/2010,36478
LG Berlin, 09.09.2010 - 7 S 26/10 (https://dejure.org/2010,36478)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.09.2010 - 7 S 26/10 (https://dejure.org/2010,36478)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. September 2010 - 7 S 26/10 (https://dejure.org/2010,36478)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Handy-Schutzbrief-Versicherung - Deckungsvoraussetzungen bei Diebstahl

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 ff.
    "Im persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt" wird ein Handy in einer vollbesetzten S-Bahn nur bei unmittelbarem körperlichen Kontakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 749
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 3 U 39/03

    Leistungsfreiheit der Reise- und Warenlagerversicherung für Juweliere: Diebstahl

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 7 S 26/10
    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahren des Verlusts vermieden werden und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - VersR 2004, 1601, zitiert nach juris: Rz. 18; LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 - zitiert nach juris: Rz. 7; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 AVBR 92 Rz. 24).
  • AG Köln, 12.10.2009 - 147 C 16/09

    Schadensersatz bei behauptetem Diebstahl eines Mobilfunktelefones trotz

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 7 S 26/10
    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahren des Verlusts vermieden werden und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - VersR 2004, 1601, zitiert nach juris: Rz. 18; LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 - zitiert nach juris: Rz. 7; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 AVBR 92 Rz. 24).
  • LG München I, 13.12.1995 - 15 S 15448/95

    Ausschluss des Versicherungsschutzes für eine auf einer Reise mitgeführte

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 7 S 26/10
    Die Frage, ob hierfür ständiger Blick- oder Körperkontakt erforderlich ist oder nur die permanente Zugriffsmöglichkeit, hängt von der jeweiligen Reisephase ab (vgl. LG München, Urt. v. 13.12.1995 - 15 S 15448/95 - VersR 1996, 887, zitiert nach juris, zu § 1 Abs. 4 Buchst b ReiseGepAVB 1980).
  • LG Saarbrücken, 23.12.1999 - 13 AS 83/99

    Aufbewahrung eines Notebooks im Zugabteil

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2010 - 7 S 26/10
    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahren des Verlusts vermieden werden und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - VersR 2004, 1601, zitiert nach juris: Rz. 18; LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 - zitiert nach juris: Rz. 7; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 AVBR 92 Rz. 24).
  • AG Borken, 17.07.2014 - 12 C 201/13

    Bloßes Verschließen der Handtasche durch Reisverschluss reicht als

    Die nach der genannten Bestimmung erforderliche Voraussetzung, dass das Gerät "im persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt wurde" verlangt einen gesteigerten persönlichen Gewahrsam insbesondere während der Zeit, in der sich der Versicherungsnehmer in der Öffentlichkeit aufhält oder fortbewegt, wobei das Maß des geforderten Sicherungsverhaltens vom Wert des Gegenstandes, der Intensität des Diebstahlsanreizes sowie insbesondere von dem Gefährdungsgrad der jeweiligen Örtlichkeit und Situation abhängt (LG Berlin, Urteil vom 09.09.2010 - Az. 7 S 26/10; AG Köln, Urteil vom 12.10.2009 - Az. 147 C 16/09).
  • AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16

    Mobiltelefon-Versicherung: Wirksamkeit einer Leistungsausschlussklausel für

    34 Nach den Gesamtumständen ist es daher nicht ausreichend, dass die Zeugin das Mobiltelefon in einer verschlossenen, mit einem Handtuch abgedeckten Handtasche neben sich auf die Liege abgestellt hat, da es angesichts des an einem (öffentlichen) Strand bestehenden erhöhten Gefährdungsgrades für Taschen- oder Trickdiebstähle geboten ist, zumindestens einen permanenten Kontakt mit der Handtasche zu halten (vgl. hierzu LG Berlin, Urteil vom 09.09.2010 - 7 S 26/10, AG Offenburg, Urteil vom 13.06.2007 - 1 C 123/06 jeweils m.w.N.).
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